Dauerzustand Hartz-IV-Bezug

Wie eine aktuelle Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) belegt, sind 45 % der Bedarfsgemeinschaften, die bei Einführung von Hartz IV im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II (Alg II)  standen, noch immer hilfebedüftig im Sinne des Gesetzes. Auch bei einer Beendigung des Leistungsbezugs ist dieser nicht immer dauerhaft, so geraten 40 % nach spätestens einem Jahr wieder in den Bezug von Alg II. Fazit des IAB: „Die  Grundsicherung  wird  überwiegend  von  Bedarfsgemeinschaften geprägt, die über  längere Zeiträume durchgehend oder wiederholt bedürftig sind.“

Link zum Kurzbericht des IAB