Änderungen beim Arbeitslosengeld II

In zwei Tagen entscheidet sich, ob die geplante Regelsatzerhöhung ab 1.1. in Kraft tritt. Im Bundesrat könnte es für die Regierung knapp werden, denn das schwarz-grüne Saarland hat eine Enthaltung angekündigt. Vorab verschickt die Bundesagentur für Arbeit (BA) schon mal eine Pressemitteilung, was sich auf jeden Fall ab 1.1. ändert – weil es nicht abstimmungspflichtig im Bundesrat ist. Dies betrifft beispielsweise die faktische Streichung des Elterngeldes für Alg-II-EmpfängerInnen (da es i. d. R. in voller Höhe als Einkommen angerechnet wird) und die Streichung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Pressemitteilung der BA