Wie am Wochenende mehrere Tageszeitungen berichteten, hat das Bundessozialgericht am Freitag die Praxis der Jobcenter für rechtens entschieden, sich Kontoauszüge der Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen vorlegen zu lassen. Lediglich bestimmte Angaben dürfen geschwärzt werden, aus denen z. B. die politischen oder sexuellen Präferenzen hervorgehen. Die Entscheidung ist vom BSG noch nicht online gestellt worden.