Diskriminierung von Wohnungslosen im Lokalanzeiger

Im BAB Lokalanzeiger für den „Raum Strausberg und Randberlin“ konnte man in der Ausgabe 22 einige Daten und Fakten zum Thema Armut in Deutschland lesen, die sich  offensichtlich auf den 3. Armuts- und Reichtumsbericht beziehen. Zum Schluss entgleist dem Autor jedoch die journalistische Sachlichkeit. Da es diesen Text online nicht zu lesen gibt, zitiere ich hier:

„Ein deutscher Obdachloser bezieht staatliche Sozialhilfezahlungen von circa 300 Euro pro Monat. Damit hat er ein Geldeinkommen, das höher ist als das Arbeitseinkommen eines ledigen Industriearbeiters in Ungarn, der einen Monatsnettolohn von 202 Euro bezieht, oder eines Arbeiters in der Slowakei, der 214 Euro pro Monat durch seine Arbeit verdient. Zusätzlich erhält der deutsche Obdachlose Unterkunft, Kleidung, medizinische Versorgung und oft auch Nahrung, kostenlos.“

Abgesehen davon, dass ein Großteil der Angaben nicht korrekt recherchiert ist, wird hier auf perfide Weise unterstellt, dass es sich der deutsche (?) Obdachlose (?) auf Kosten unseres Sozialsystems gut gehen lässt (ja quasi im Luxus lebt), während hart arbeitende Menschen mit weniger Geld auskommen müssen. Da hat der Autor die eingangs korrekt beschriebene Definition von relativer Armut (die sich am Durchschnittseinkommen eines Landes misst) offenbar gar nicht verstanden. Und wieso sucht er sich gerade die Gruppe wohnungsloser Menschen heraus? Da kann man nur spekulieren, welche Diskriminierungsgedanken hinter solch einem Artikel stehen. Eine Frage noch, Herr Dr. Donath: Dem ungarischen oder slowakischen Arbeiter geht’s doch super im Vergleich zu den hungernden Menschen in Bangladesch, oder???