Mindestlohn nur teilweise wirksam

Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) hat der Mindestlohn zwar zur Anhebung der Bruttolöhne von Geringverdienenden geführt. Die Monatslöhne dagegen stagieren bei den am wenigsten Verdienenden, da deren Arbeitszeiten gesunken sind. Fazit der Studie: Bei den Bruttostundenlöhnen geht die Lohnungeichheit seit 2014 zurück, nicht aber bei den Bruttomonats- und Jahreslöhnen.